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Know-how
Gebäudeaufstockungen in der Stadt Zürich – Eine Chance mit Risiken
Viele Grundeigentümer sitzen seit einigen Jahren auf Gebäudepotential, ohne es zu realisieren. Die am 1. November 2018 in Kraft getretene revidierte Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) bietet den Eigentümern von älteren Bestandesbauten ein teilweise
erhebliches Aufstockungspotential und damit eine unter Umständen interessante Ertragssteigerung. Eine grundsätzlich zulässige Aufstockung kann allerdings zu Folgeproblematiken führen, die es vorgängig abzuklären gilt.
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick.
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